Rz. 163

Der Erlass eines Anerkenntnisurteiles kommt nur dann in Betracht, wenn es eine eindeutige Erklärung i.S.e. prozessualen Anerkenntnisses gibt.

 

Rz. 164

In der Mitteilung der Erfüllung an das Prozessgericht liegt kein Anerkenntnis der beklagten Kfz-Versicherung. Bezahlt die beklagte Kfz-Versicherung die eingeklagte Forderung und nimmt der Kläger die Klage nicht zurück – verbunden mit einer Erledigungserklärung – entscheidet das Gericht aufgrund der Erfüllung auf Klageabweisung.[170]

[170] LG Wiesbaden v. 2.1.2016 – 9 S 33/15 – SVR 2016, 352 = zfs 2016, 446 (Anm. Diehl). Zur Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses siehe BGH v. 2.2.2017 – VII ZR 261/14 – BauR 2017, 915 = BeckRS 2017, 102825 = ZfBR 2017, 347.

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