Rz. 213
Formulierungsbeispiel
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) zurückgewiesen hat. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (…) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem (…) zu zahlen.
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