Rz. 231
Muster 3.18: Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG
Muster 3.18: Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG
An das
Arbeitsgericht _________________________
_________________________
Rügeschrift
In dem Rechtsstreit
des _________________________
– Kläger und Rügeführer –
Prozessbevollmächtigter: RA _________________________
gegen
die _________________________
– Beklagte und Rügegegnerin –
Prozessbevollmächtigter: RA _________________________
erhebe ich namens und in Vollmacht des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts _________________________ vom _________________________, zugestellt am _________________________, Az.: _________________________, die
Anhörungsrüge
nach § 78a ArbGG.
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Durch das nicht berufungsfähige Urt. v. _________________________ wurde der Kläger in seinem Anspruch auf das rechtliche Gehör verletzt.
Das erkennende Gericht hat
▪ | bei seiner Entscheidung den Schriftsatz des Rügeführers vom _________________________ nicht berücksichtigt. und/oder |
▪ | den Vortrag des Rügeführers im Schriftsatz vom _________________________ zu Unrecht für verspätet gehalten und deshalb nicht berücksichtigt. und/oder |
▪ | das Vorbringen des Rügeführers zu _________________________ als unsubstantiiert angesehen, ohne hierauf hinzuweisen. und/oder |
▪ | fälschlicherweise die Tatsache, dass _________________________ als unstreitig behandelt. und/oder |
▪ | das Beweisangebot des Rügeführers im Schriftsatz vom _________________________ auf Vernehmung der Zeugen _________________________ übergangen. |
Diese Verletzung des rechtlichen Gehörs war auch entscheidungserheblich, denn _________________________ (weitere Ausführungen)
(Unterschrift)
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