Rz. 231

Muster 3.18: Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG

 

Muster 3.18: Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG

An das

Arbeitsgericht _________________________

_________________________

Rügeschrift

In dem Rechtsstreit

des _________________________

– Kläger und Rügeführer –

Prozessbevollmächtigter: RA _________________________

gegen

die _________________________

– Beklagte und Rügegegnerin –

Prozessbevollmächtigter: RA _________________________

erhebe ich namens und in Vollmacht des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts _________________________ vom _________________________, zugestellt am _________________________, Az.: _________________________, die

Anhörungsrüge

nach § 78a ArbGG.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Durch das nicht berufungsfähige Urt. v. _________________________ wurde der Kläger in seinem Anspruch auf das rechtliche Gehör verletzt.

Das erkennende Gericht hat

bei seiner Entscheidung den Schriftsatz des Rügeführers vom _________________________ nicht berücksichtigt. und/oder
den Vortrag des Rügeführers im Schriftsatz vom _________________________ zu Unrecht für verspätet gehalten und deshalb nicht berücksichtigt. und/oder
das Vorbringen des Rügeführers zu _________________________ als unsubstantiiert angesehen, ohne hierauf hinzuweisen. und/oder
fälschlicherweise die Tatsache, dass _________________________ als unstreitig behandelt. und/oder
das Beweisangebot des Rügeführers im Schriftsatz vom _________________________ auf Vernehmung der Zeugen _________________________ übergangen.

Diese Verletzung des rechtlichen Gehörs war auch entscheidungserheblich, denn _________________________ (weitere Ausführungen)

(Unterschrift)

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