a) § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG
aa) Ausgangslage
Rz. 499
Die Anordnung von Überstunden[1159] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Folgendes Muster betrifft unterschiedliche Teilaspekte: die Höchstgrenzen eines Gleitzeitkontos, den täglichen Arbeitszeitrahmen und die vereinbarte (und gesetzliche) Höchstgrenze der täglichen Arbeitsleistung. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung, die ihrerseits einen Tarifvertrag umsetzt.[1160] Die Unterlassungsansprüche ergeben sich unmittelbar aus § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG (Durchführungsanspruch), zugleich aber auch aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, weil der mitbestimmte Regelungsrahmen überschritten worden ist. Allein auf die gleichzeitig verletzte Vorschrift des § 3 ArbZG könnte sich der Betriebsrat jedoch nicht als Anspruchsgrundlage für seinen Unterlassungsanspruch stützen (wegen dringender Fälle und der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung siehe Rdn 673 ff.).
bb) Muster: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens
Rz. 500
Muster 3.38: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens
An das Arbeitsgericht _________________________
Antrag
im Beschlussverfahren
betreffend die Firma _________________________ (Name, Anschrift)
mit den Beteiligten:
1. | Betriebsrat der Firma _________________________ (Name), vertreten durch die Betriebsratsvorsitzende _________________________, _________________________ (Anschrift des Betriebsrats), |
– Betriebsrat/Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
2. | Firma _________________________, vertreten durch _________________________, _________________________ (Anschrift) |
– Arbeitgeberin –
wegen: Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens
Für den von uns vertretenen Antragsteller beantrage ich,
1. | der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen,
|
||||||
2. | der Arbeitgeberin für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 1 ein Ordnungsgeld anzudrohen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird. |
Begründung:
1. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der _________________________-Branche mit rund 500 Beschäftigten. Der Antragsteller ist der in ihrem Betrieb in _________________________ gebildete 11-köpfige Betriebsrat.
In diesem Betrieb findet der Manteltarifvertrag _________________________ (genaue Bezeichnung) Anwendung. Nach § 5 dieses Tarifvertrags beträgt die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 37 Stunden. Nach § 6 dieses Tarifvertrags sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen durch Betriebsvereinbarung festzulegen. Hierzu gilt im Betrieb der Beteiligten zu 2. die Betriebsvereinbarung zur Regelung der Gleitzeit vom _________________________ gemäß Anlage BR 1. Nach § 3 dieser Betriebsvereinbarung ist es unzulässig, ein Gleitzeitguthaben von mehr als 37 Stunden oder eine Gleitzeitschuld von mehr als 10 Stunden im Monatssaldo aufzubauen. Die Arbeitszeit derjenigen Arbeitnehmer, die in Gleitzeit tätig sind, wird in Monatsübersichten konkret erfasst. Zu diesen Arbeitnehmern gehören auch diejenigen der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen.
Nach § 4 der Betriebsvereinbarung besteht ein Gleitzeitrahmen zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr. Des Weiteren ist bestimmt, dass Arbeit über 19.00 Uhr hinaus ausnahmslos unzulässig ist.
§ 5 der Betriebsvereinbarung sieht vor, dass es ausnahmslos unzulässig ist, pro Tag länger als 10 Stunden zu arbeiten.[1161]
2. Aus der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen wurden wesentliche Buchhaltungsfunktionen nach Indien verlagert. Danach begann die Arbeitgeberin, gegen die Gleitzeitbetriebsvereinbarung in erheblichem Umfang zu verstoßen. Aus der als Anlage BR 2 vorgelegten Monatsübersicht für Mai ergibt sich, dass
▪ | die Arbeitnehmer _________________________ im Saldo des Monats Mai ein Gleitzeitguthaben von 52 bzw. 56 Stunden aufbauten, |
▪ | die Arbeitnehmer _________________________ an insgesamt 8 Tagen über 19.00 Uhr hinaus arbeiteten, |
▪ | die Arbeitnehmer _________________________ an insgesamt 5 Tagen länger als 10 Stunden arbeiteten. |
Ähnliches kam schon in den vorangegangenen Monaten vor (wird ausgeführ...
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