Rz. 210

Bei Abfassung der Revisionsanträge ist zu bedenken, dass die Entscheidung des Revisionsgerichts regelmäßig drei Instanzen betrifft. Das bedeutet, dass sich die Anträge nicht nur auf (teilweise) Aufhebung des Berufungsurteils richten müssen, sondern auch darauf, wie vom Revisionsgericht mit den in der Berufungsinstanz gestellten Anträgen des Revisionsklägers sowie ggf. mit dem Urteil des Arbeitsgerichts verfahren werden soll.

a) Revisionsanträge des in erster und zweiter Instanz teilweise unterlegenen Klägers

 

Rz. 211

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) zurückgewiesen hat. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere (…) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem (…) zu zahlen.

b) Revisionsanträge des in erster Instanz teilweise und in zweiter Instanz voll unterlegenen Klägers

 

Rz. 212

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) wird aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere (…) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem (…) zu zahlen.

c) Revisionsanträge des in erster Instanz voll und in zweiter Instanz teilweise unterlegenen Klägers

 

Rz. 213

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) zurückgewiesen hat. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (…) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem (…) zu zahlen.

d) Beschränkter Revisionsantrag des in erster und zweiter Instanz unterlegenen Klägers

 

Rz. 214

Es wird in der Revision nur einer von mehreren Streitgegenständen – im Beispiel: Zahlung – weiterverfolgt.

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das seine Zahlungsklage abweisende Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) zurückgewiesen hat. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (…) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem (…) zu zahlen.

e) Revisionsanträge der in erster und zweiter Instanz im vollen Umfang unterlegenen Beklagten

 

Rz. 215

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

f) Revisionsanträge der in erster Instanz teilweise und in zweiter Instanz im vollen Umfang unterlegenen Beklagten

 

Rz. 216

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

g) Revisionsanträge der in erster Instanz voll und in zweiter Instanz teilweise unterlegenen Beklagten

 

Rz. 217

 

Formulierungsbeispiel

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), wird aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), zurückgewiesen hat. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

h) Anschlussrevision der Beklagten

 

Rz. 218

 

Formulierungsbeispiel

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) wird zurückgewiesen.
2. Auf die Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…) aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts (…) vom (…), Az.: (…), zurückgewiesen hat. Das Urteil des Arbeitsgerichts wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

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