Rz. 114

Es gibt nach deutschem Recht keine "Sippenhaft". Geht ein Ehegatte Verbindlichkeiten allein ein, muss er diese auch allein tragen. Hieran ändert eine Trennung und spätere Ehescheidung nichts. Dies gilt auch für Alleinverbindlichkeiten aus der Zeit vor der Eheschließung; der andere Ehegatte "heiratet keine Schulden".

Grundsätzlich wird das Innenverhältnis der Eheleute in solchen Fall auch nicht nach § 426 BGB ausgeglichen.

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