Rz. 977
Schäden, die durch unerlaubtes Nachstellen i.S.v. § 238 StGB seitens eines Ehegatten entstehen, können über § 823 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden. Dazu zählen auch die Kosten von Telefonfangschaltungen, der Ummeldung von Telefon und sonstigen Kommunikationsmitteln, vorübergehender Hotelaufenthalte oder sogar von Umzügen.[889]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen