Rz. 253

Es gibt verschiedene Grundbucharten:

"normales (üblicherweise bekanntes)" Grundbuch

für das unbebaute oder mit einem Einfamilien-, Reihenhaus etc. bebaute Grundstück

Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch

das u.a. für Eigentumswohnungen bzw. Ladengeschäfte in Wohn- und Geschäftshäusern bzw. rechtlich eigenständige Büros oder Praxen etc. angelegt wird

Erbbaurechtsgrundbuch

bei dem auf einem – im Fremdeigentum befindlichen – Grundstück vertraglich für die Dauer von "regelmäßig" 99 Jahren eine entgeltliche Bau- und Nutzungsberechtigung vereinbart ist

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