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In der Krise des in den Nachlass fallenden Unternehmens werden an den Geschäftsführer und den Nachlasspfleger erhebliche Anforderungen gestellt. Ein Unternehmen befindet sich in der Krise, wenn seine Überlebensfähigkeit bzw. Existenz in Frage gestellt ist. Ein solches Unternehmen ist regelmäßig kreditunwürdig. Dass das Unternehmen in der Krise ist, bedeutet aber noch nicht, dass es auch das Schicksal des "Untergangs" ereilen muss. Vielmehr liegen in der Krise auch Chancen zu einem Neuanfang durch eine erfolgreiche Sanierung.

Aufgabe des Nachlasspflegers ist es, möglichst zu verhindern, dass das Unternehmen überhaupt in eine finanzielle Schieflage gerät. Ist es bereits in der Krise, so wird der Handlungsspielraum häufig recht eng sein. Hier muss der Nachlasspfleger peinlich genau darauf achten, ob er nicht bereits zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist.

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