Rz. 140

Die Vereinbarung von Überstunden ist auch in der Arbeitswelt 4.0 ein Instrument, um auf einen kurzfristigen, ungeplanten und nicht vorhersehbaren Personalmehrbedarf zu reagieren. Es ist ein wirkungsvolles Instrument, um Flexibilisierung bei der Arbeitszeit kurzfristig zu erreichen. Allerdings kann das Instrument nur innerhalb dieses ungeplanten kurzfristigen Einsatzbereichs verwandt werden, da ansonsten eine faktische Arbeit auf Abruf vorliegt, die nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von § 12 TzBfG (vgl. Rdn 113 ff.) möglich ist.

 

Rz. 141

 

Praxistipp

Um das mögliche "Flexibilisierungspotential" in Bezug auf die Dauer der Arbeit voll auszuschöpfen, kann die Vereinbarung von Überstunden auch mit einer Arbeit auf Abruf-Klausel kombiniert werden.[165]

[165] Hohenstatt/Schramm, NZA 2007, 238, 242; Hahn, Flexible Arbeitszeit, Rn 424 f.

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