Rz. 1

Auch wenn ein Rechtsanwalt lediglich damit beauftragt wird, Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen, gehört es zu seinen vertraglichen Nebenpflichten, den Mandanten auf seine Obliegenheiten gegenüber dem eigenen Haftpflichtversicherer hinzuweisen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge