Rz. 75

Das Muster verwendet die Bezeichnung "Aktualisierung" und vermeidet die oft anzutreffende Formulierung "Änderung, Berichtigung". So vermeidet man eher bei den Erwerbern den Eindruck, "ihr" Kaufgegenstand sei verändert worden. Vielmehr wird die Aufteilung sämtlicher Kaufgegenstände angepasst. Das sollte auch durch zumindest schlagwortartige Hinweise erläutert werden (z.B. auf interne oder externe Grundrissänderungen) und ist ggf. durch weitere Plananlagen (z.B. veränderte Sondernutzungsrechte) zu ergänzen.

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