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Das Muster wiederholt hier und im Folgenden vielfach wortwörtlich Vorschriften des Gesetzes. Das ist an sich überflüssig, hat sich aber in der Praxis gerade bei größeren Anlagen durchgesetzt. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind gewissermaßen die "Vereinssatzung" des Verbandes, die auch ohne ergänzende Lektüre des Gesetzestextes aus sich heraus jedem Wohnungseigentümer eine grobe Orientierung über seine Rechte und Pflichten bieten sollte. Da die Rechtsprechung die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum aber zunehmend konkretisiert und dabei viele ältere Abgrenzungen aus heutiger Sicht unwirksam sind, sollten zu detaillierte Regelungen vermieden werden.

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