Rz. 41

Das Muster ermöglicht durch das Verlangen nach Neuvermessung eine Korrektur unzutreffender Flächenangaben, die leider in der Praxis häufig anzutreffen sind. Gesetzliche Abänderungsansprüche und Beschlusskompetenzen bleiben unberührt. Da es weder für Wohn- noch Nutzflächen allgemein verbindliche gesetzliche Ermittlungsvorschriften gibt, sollte bei begründetem Anlass der Berechnungsmaßstab angegeben werden (für Wohnflächen z.B. Wohnflächenberechnungsverordnung).[32] Oft sind auch sachlich differenziertere Verteilungsschlüssel geboten.

[32] Siehe Anhang § 16 C.

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