Rz. 81

(Vgl. Rdn 65)

Muster 3.5: Vormerkungsmodell

 

Muster 3.5: Vormerkungsmodell

Die aus den Blöcken 1–4 bestehende Wohnanlage wird bauabschnittsweise errichtet. Da für die Blöcke 3–4 noch keine Baugenehmigung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, kann insofern noch kein Sondereigentum gebildet werden. Dem jeweiligen Teileigentümer des Kellerraumes 001 wird hiermit das ausschließliche Sondernutzungsrecht an den in der Anlage 3 zur Urkunde blau umrandeten Flächen eingeräumt.

Der Sondernutzungsberechtigte ist berechtigt, auf dieser Fläche Block 3 und 4 nach Maßgabe des Aufteilungsplanes zu errichten. In diesem Zusammenhang sind die Miteigentumsanteile der Gesamtwohnanlage neu aufzuteilen. Sämtliche Ersterwerber der Blöcke 1 und 2 werden dem aufteilenden Eigentümer hierzu eine entsprechende Vollmacht erteilen und an rangerster Stelle eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung folgenden Anspruchs zur Grundbucheintragung bewilligen und beantragen:

"Anspruch auf Übertragung eines dem Verhältnis der Wohnflächen der Gesamtwohnanlage entsprechenden Miteigentumsanteils und Bildung von Sondereigentum an den neuen Wohnungseigentumseinheiten Nr. 30 bis 50 gemäß Anlage 3 zur Teilungserklärung."

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