Rz. 300

Muster 3.51: Schriftform

 

Muster 3.51: Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Dies bedeutet auch, dass keine Ansprüche durch eine betriebliche Übung begründet werden.

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