Rz. 130

Auch eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung wirkt sich nur dann aus, wenn dies ursächlich für den Schaden oder dessen Feststellung oder dessen Umfang war. Kausalität wird vermutet. Der Versicherungsnehmer muss dann diese Vermutung entkräften und den Kausalitätsgegenbeweis führen (E.2.2 AKB 2015). Es fehlt an der Ursächlichkeit falscher Angaben zu wertbildenden Faktoren des Fahrzeugs, wenn sich die richtigen Werte aus den Unterlagen und Belegen ergeben, die dem Versicherer zur Verfügung gestellt worden sind.[135]

[135] KG, 6 W 6/10, VersR 2010, 1488; KG, 6 U 108/10, r+s 2011, 15.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge