Rz. 838

Regelmäßig wird bei sich vertiefender Trennung, namentlich nach – erfolglosem – Ablauf des Trennungsjahres eine Ausweitung der während der Trennungszeit eventuell nur teilschichtig ausgeübten Erwerbstätigkeit erfolgen müssen.

Die Regeln zur Erwerbtätigkeit und Eigenverantwortung nähern sich bei gescheiterter Ehe denjenigen des nachehelichen Unterhaltsanspruchs an. Um für beide Beteiligte insoweit sichere Grundregeln zu schaffen, ist es sinnvoll, die Dauer der ungeschmälerten Zahlung von Trennungsunterhalt und umgekehrt die notwendige Ausweitung der Erwerbstätigkeit des Berechtigten mit entsprechender Neuberechnung des Verpflichteten, in eine Vereinbarung zu fassen.

Dies könnte wie folgt geschehen:

Muster 3.61: Ausweitung der Erwerbstätigkeit

 

Muster 3.61: Ausweitung der Erwerbstätigkeit

Unterhaltsvereinbarung

über

Trennungsunterhalt und Ausweitung der Erwerbstätigkeit

zwischen

Herrn _________________________

und

Frau _________________________

1. Wir haben am _________________________ (vor vier Jahren) _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Wir leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Kinder sind aus unserer Ehe nicht hervorgegangen. Ich, Frau _________________________, war während des Zusammenlebens nach unserem einvernehmlichen Beschluss in meinem Beruf als Krankenschwester lediglich halbschichtig erwerbstätig.

2. Herr _________________________ verpflichtet sich, ab _________________________ an Frau _________________________ einen monatlich, jeweils bis zum 3. eines jeden Monats fälligen Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen.

4. Bei dieser Vereinbarung gehen die Beteiligten von einem Erwerbseinkommen von Herrn _________________________ in Höhe von netto monatlich _________________________ EUR, von Frau _________________________ in Höhe von netto monatlich _________________________ EUR aus.

5. Wir befristen den Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt grundsätzlich zunächst auf das erste Jahr nach unserer Trennung. Frau _________________________ verpflichtet sich, nach Ablauf des Trennungsjahres eine vollschichtige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Sie wird sich schon jetzt um eine entsprechende Ausweitung ihrer Tätigkeit als Krankenschwester bemühen. Nach Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit von Frau _________________________ werden wir eine Neuberechnung des Trennungsunterhaltsanspruchs für die Zeit bis zur Rechtskraft der von uns zu gegebener Zeit durchzuführenden Scheidung vornehmen.

_________________________

(Unterschriften der Beteiligten)

Die Regelung, eine bindende Unterhaltsvereinbarung der Höhe nach zunächst ausschließlich für das erste Trennungsjahr zu vereinbaren, führt dazu, dass Einwendungen des Unterhaltsverpflichteten, z.B. wegen fehlender oder zu geringer Bemühungen des Berechtigten

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