Rz. 300

Ebenso ist es umgekehrt möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die den üblichen Rahmen weit übersteigt.

Dies kann parallel zu Trennungs- und nachehelichem Unterhalt gesehen werden.

Verlangt der Unterhaltsberechtigte einen Unterhaltsbetrag, der weit über das übliche Maß hinaus geht, wird sein Unterhaltsanspruch betreffend Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt nicht nach einer Quote des zur Verfügung stehenden Einkommens berechnet, sondern auf der Basis konkreter Bedarfsberechnung.

Im Familienunterhalt, also im Rahmen gemeinsamer Eheführung tritt an die Stelle eines Unterhaltsverlangens die Vereinbarung über den einzusetzenden Familienunterhalt.

Bei entsprechenden Einkünften könnte eine Vereinbarung wie folgt vorgenommen werden:[325]

Muster 3.22: Familienunterhalt auf hohem Niveau

 

Muster 3.22: Familienunterhalt auf hohem Niveau

Herr _________________________

und

Frau _________________________

schließen die folgende Vereinbarung und erklären vorab:

1. Wir sind miteinander verlobt und werden am _________________________ in _________________________ die Ehe miteinander schließen.

Ich, Herr _________________________, verfüge über ganz erhebliche Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit. Wir vereinbaren deshalb einen angemessenen Verbrauch im Rahmen des Familienunterhalts wie folgt:

2. Wir vereinbaren einen monatlichen durchschnittlichen Verbrauch im Rahmen des Familienunterhalts gemäß der beigefügten Liste in Höhe von aktuell 15.940 EUR.

3. Frau _________________________ wird im Rahmen der Führung des Haushalts im Wesentlichen für den Verbrauch des Familienunterhalts Sorge tragen. Eine monatliche Überschreitung des derzeit festgelegten Betrages von 15.940 EUR für Familienunterhalt in Höhe von mehr als 30 % ist zwischen den Eheleuten abzusprechen.

_________________________

(Unterschriften der Beteiligten)

 

Rz. 301

Die dort beigefügte Liste könnte folgendes Bild haben:

 
Art   Euro Bemerk.
Wohnbedarf   2.000  
Strom 150    
Gas/Heizung 200    
Abfall 50    
Abwasser 100    
Wasser 50    
GEZ 50    
Telekom 80    
Kabel 50 730  
       
Allg. Lebensbedarf   4.000  
Zeitung/Bücher   200  
Handy   200  
Sport   300  
Friseur/Kosmetik   300  
Bekleidung   3.000  
Urlaub   1.500  
Kultur/Theater   200  
Restaurant/Einladungen   500  
Kfz   1.500  
Tanken   300  
Putzhilfe   400  
Gärtner   200  
Fensterputzer (40 Fenster)   80  
Haus-/Gebäudevers.   30  
Hausratversicherung   30  
Haftpflichtversicherung   20  
Lebensversicherung I 100    
Lebensversicherung II 200    
Lebensversicherung III 150 450  
       
Summe   15.940 EUR  
 

Rz. 302

Alternativ könnte eine Luxusvereinbarung mit "offenem Ende nach oben" wie folgt lauten:

Muster 3.23: Luxusvereinbarung zum Familienunterhalt

 

Muster 3.23: Luxusvereinbarung zum Familienunterhalt

Herr _________________________

und

Frau _________________________

vereinbaren Folgendes und erklären vorab:

1. Wir werden am _________________________ in _________________________ die Ehe miteinander schließen.

Frau _________________________ wird nach Eheschließung ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, um Herrn _________________________ den Haushalt zu führen, um ihn wegen seiner zeitlich und persönlich anstrengenden unternehmerischen Tätigkeit zu entlasten.

Im Hinblick darauf, dass Frau _________________________ 30 Jahre jünger ist als Herr _________________________, soll Frau _________________________ ermöglicht werden, auch weiterhin außerhäusliche Aktivitäten zu entwickeln und ihre Persönlichkeit zu entfalten.

2. Wir vereinbaren daher, dass Frau _________________________ den Familienunterhalt mit Hilfe der Vollmacht über das private Bankkonto Nr. _________________________ bei der _________________________-Bank von Herrn _________________________ bestreitet. Ausdrücklich werden der Höhe nach keine Begrenzungen vereinbart. Frau _________________________ kann über das Konto mit Hilfe der einzurichtenden Platin-Card der Bank frei verfügen.

_________________________

(Unterschriften der Beteiligten)

Inwieweit solche Luxus-Vereinbarungen die Grenzen der Sittenwidrigkeit überschreiten, wenn aus der Vereinbarung hervorgeht, dass die Gegenleistung in der Verpflichtung sexueller Gegenleistungen besteht, bleibt der Klärung im Einzelfall vorbehalten.

Sind die Partner, wie hier, miteinander verheiratet, kann Sittenwidrigkeit grundsätzlich nicht angenommen werden. Es handelt sich dann um unverbindliche "Zusagen", die jederzeit zurückgenommen werden könnten, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche des anderen Ehegatten herzuleiten wären, etwa wegen der Inanspruchnahme entsprechender Dienste Dritter.

[325] Nach Horndasch, AnwaltFormulare Ehegattenunterhaltsrecht § 3 Rn 112.

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