Rz. 625

Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt

 

Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt

Sehr geehrter Herr M,

Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen.

Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandantin hat kein eigenes Einkommen/verdient nur _________________________ EUR. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit ist ihr nicht zuzumuten.

Unsere Mandantin ist schwer erkrankt. Sie leidet, wie in dem beigefügten ärztlichen Attest zu lesen, an folgenden Erkrankungen: _________________________. Wegen dieser Erkrankungen befindet sie sich schon seit _________________________ in ärztlicher Behandlung bei _________________________. Trotz aller Bemühungen der Ärzte hat sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin leider nicht gebessert. Aus dem ärztlichen Attest können Sie entnehmen, dass bedauerlicherweise auch für die Zukunft keine Besserung zu erwarten ist.

Es kommt hinzu, dass unsere Mandantin bereits _________________________ Jahre alt ist und zuletzt im Jahr _________________________ erwerbstätig/in größerem Umfang als jetzt erwerbstätig war. Seither hatte sie im Einvernehmen mit Ihnen keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt/war sie nur im jetzigen Umfang erwerbstätig und hatte die Haushaltsführung sowie die Kinderbetreuung übernommen. Selbst wenn man die Erkrankungen nicht berücksichtigte, wäre unsere Mandantin angesichts der einvernehmlichen Aufgabenverteilung in der Ehe und angesichts der gesicherten wirtschaftlichen Verhältnisse wegen ihres Alters nicht verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen/ihre Teilzeittätigkeit auszuweiten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die Arbeitsmarktlage eine Erwerbstätigkeit/die Ausweitung der Erwerbstätigkeit unserer Mandantin ausschließt, da jüngere Bewerber mit aktueller Ausbildung und/oder Berufserfahrung vorgezogen werden.

Soweit wir wissen, verdienen Sie im Monatsdurchschnitt netto _________________________ EUR. Hierbei sind wir von Ihrem Jahreseinkommen (einschließlich der Sonderzuwendungen) ausgegangen und haben dieses durch 12 geteilt. Die uns bekannten, bei der Unterhaltsberechnung anzusetzenden Ausgaben haben wir berücksichtigt, nämlich _________________________.

Als Ehegattenunterhalt werden 45 % Ihres Einkommens/der Differenz zwischen Ihrem Einkommen und dem Einkommen unserer Mandantin geschuldet. Das sind hier _________________________ EUR.

Wir fordern Sie deshalb auf, ab dem Anfang dieses Monats an unsere Mandantin monatlich als Ehegattenunterhalt _________________________ EUR zu zahlen. Bitte bestätigen Sie uns bis zum _________________________ schriftlich, dass Sie diesen Betrag regelmäßig zahlen werden.[670] Liegt diese Bestätigung hier nicht fristgerecht vor, so müsste unsere Mandantin daraus schließen, dass Sie den geltend gemachten Unterhalt nicht freiwillig regelmäßig zahlen werden, und deshalb den Unterhalt gerichtlich klären lassen.

(Unterschrift)

[670] Für die Vergangenheit kann Unterhalt nur geltend gemacht werden, wenn der Schuldner zur Einkommensauskunft aufgefordert worden (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 BGB) oder ohne ein solches Auskunftsverlangen in Verzug gekommen ist. Verzug liegt bei bekanntem Schuldnereinkommen nur vor, wenn er zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts aufgefordert worden ist, BGH NJW 1982, 1983; 1984, 868.

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