Rz. 1653

Der BGH hat erklärt, dass die Wahl der Berechnungsmethode dem Tatrichter obliegt, der sie auf ihre Angemessenheit zu prüfen hat.[1787]

Letztlich ist die Wahl zwischen den verschiedenen Rechenwegen aber eine Frage der Zweckmäßigkeit. Die Differenzmethode stellt gegenüber der Additionsmethode in vielen Fällen eine einfachere Berechnungsmöglichkeit dar. Alle Rechenwege führen allerdings zum gleichen Ergebnis:

 

Rz. 1654

Zu den Begriffen:

Additionsmethode

Bei der Additionsmethode – mit einem Berechtigten – wird der Unterhalt in zwei Stufen errechnet. Im ersten Schritt ermittelt man den Bedarf nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, im zweiten Schritt die Unterhaltshöhe (Bedürftigkeit) unter Anrechnung der gesamten prägenden und nicht prägenden Einkünfte des Berechtigten.

Differenzmethode

Bei der Differenzmethode bleiben Einkünfte ohne Ehebezug unberücksichtigt. Die beiderseitigen Einkommen werden unter Belassung des Erwerbsbonus für den jeweiligen Ehegatten einander gegenübergestellt und saldiert. Damit wird die verschiedene Höhe der beiderseits bedarfsbestimmenden Einkommen ausgeglichen.[1788]

Anrechnungsmethode

Sind die ehelichen Lebensverhältnisse nur durch das Einkommen des Pflichtigen geprägt, bestimmen diese Einkünfte allein den Bedarf, wobei dem Pflichtigen ggf. ein Erwerbstätigenbonus zusteht. Nicht eheprägendes Einkommen des Berechtigten hat auf die Höhe des Bedarfs keinen Einfluss und ist auf diesen nach § 1577 Abs. 1 BGB anzurechnen.

Gemischte Differenz- und Anrechnungsmethode

Ist sowohl auf Seiten des Berechtigten als auch auf Seiten des Verpflichteten bedarfsbestimmendes Einkommen vorhanden, beim Berechtigten aber darüber hinaus aber noch Einkünfte, die nicht prägend sind, also keinen Grund in der Ehe haben, wird für den Bedarf wiederum nur das ehebezogene Einkommen der Eheleute herangezogen und daraus nach der Differenzmethode die Quote gebildet. Das weitere Einkommen des Berechtigten ist nach § 1577 Abs. 1 BGB darauf anzurechnen.

Quotenbedarfsmethode nach Scholz[1789]

Nach dieser Methode berechnet sich der Bedarf des Berechtigten aus 4/7 des eigenen Erwerbseinkommens, 3/7 des Erwerbseinkommens des Ehegatten und ½ der sonstigen beiderseitigen Einkünfte. Auf diesen Bedarf sind nicht bedarfsbestimmende Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 oder 90 % (Süddeutsche Leitlinien) anzurechnen, bedarfsbestimmende Erwerbseinkünfte dagegen in voller Höhe.

 

Rz. 1655

 

Berechnungsbeispiele

Fall 1

Ehebezogenes Erwerbseinkommen M 2.800 EUR, ehebezogenes Erwerbseinkommen F 1.400 EUR

 
Lösung Differenzmethode
  1/10Bonus: (2.800 EUR – 1.400 EUR) x 45 % = 630 EUR
Lösung Additionsmethode
  1/10Bonus: (90 % x 2.800 EUR + 90 % x 1.400 EUR) x ½ – 90 % x 1.400 EUR = 630 EUR
Lösung Quotenbedarfsmethode
1/10Bonus: 2.800 EUR x 45 % =   1.260 EUR
  1.400 EUR x 55 % = 770 EUR
  Bedarf 1.260 EUR + 770 EUR = 2.030 EUR
  Unterhaltsberechnung 2.030 EUR – 1.400 EUR = 630 EUR

Fall 2

Ehebezogenes Erwerbseinkommen M 2.800 EUR, ehebezogenes Erwerbseinkommen F 1.400 EUR; ehebezogener Wohnwert F 500 EUR

 
Lösung Differenzmethode
1/10 Bonus: (2.800 EUR – 1.400 EUR) x 45 % =   630 EUR
  Wohnwert F 500 EUR = – 250 EUR
    380 EUR
Lösung Additionsmethode
2) 1/10Bonus: (9/10 x 2.800 EUR + 9/10 x 1.400 EUR + 500 EUR) x ½ – 9/10 x 1.400 EUR = 380 EUR
Lösung Quotenbedarfsmethode
  1/10Bonus: 2.800 EUR x 45 % = 1.260 EUR
  1.400 EUR x 55 % = 770 EUR
  500 EUR x ½ = 250 EUR
  Bedarf 2.280 EUR
  Unterhaltsberechnung: 2.280 EUR – 1.400 EUR – 500 EUR = 380 EUR

Fall 3

Ehebezogenes Erwerbseinkommen M 2.800 EUR, nicht ehebezogenes Zinseinkommen F 400 EUR

 
Lösung Anrechnungsmethode
  1/10Bonus: 2.800 EUR x 45 % = 1.260 EUR
  1.260 EUR – 400 EUR = 860 EUR
Lösung Additionsmethode
  1/10 Bonus: 90 % x 2.800 EUR x ½ = 1.260 EUR
  1.260 EUR – 400 EUR = 860 EUR
Lösung Quotenbedarfsmethode
  1/10 Bonus: 2.800 EUR x 45 % = 1.260 EUR
  1.260 EUR – 400 EUR = 860 EUR

Fall 4

Ehebezogenes Erbwerbseinkommen M 2.800 EUR, ehebezogenes Erwerbseinkommen F 700 EUR, nicht ehebezogenes Erwerbseinkommen F 350 EUR

 
Lösung gemischte Differenz- und Anrechnungsmethode
1/10Bonus: (2.800 EUR – 700 EUR) x 45 % =   945 EUR
  945 EUR – 90 % x 350 EUR = 630 EUR
Lösung Additionsmethode
  1/10Bonus: (90 % x 2.800,00 + 90 % x 700 EUR) x ½ – 90 % x 700 EUR – 90 % x 350 EUR = 630 EUR
Lösung Quotenbedarfsmethode
  1/10Bonus: 2.800 EUR x 45 % = 1.260 EUR
  700 EUR x 55 % = 385 EUR
  Bedarf 1.645 EUR
  1.645 EUR – 700 EUR – 90 % x 350 EUR = 630 EUR
 

Rz. 1656

Die Methodenwahl ist eine Frage der Zweckmäßigkeit.[1790]

Kommt es letztlich nur auf das Ergebnis an, wird in einfacher gelagerten Fällen die Anwendung der Differenzmethode zweckmäßig sein.

 

Rz. 1657

Kommt es aber auch darauf an, den Bedarf im Hinblick auf eine spätere Abänderung des Titels oder des gefundenen Vergleichs feststellen zu können, erscheint die Wahl der Additionsmethode sinnvoller zu sein, weil sie den Rechenweg besser verständlicher macht als die insoweit verkürzende Differenzmethode.[1791]

 

Rz. 1658

Zusätzlich erscheint bei An...

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