Rz. 28
Mit Änderung des Protokolls vom 27.5.2015 trat per 1.1.2017 das bilaterale Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU)[42] in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs wurde das bis dahin geltende Zinsbesteuerungsabkommen abgelöst. Der automatische Informationsaustausch deckt dabei nicht nur Zinsen, sondern auch Dividenden und andere Kapitaleinkünfte ab und erfasst nicht nur Personen mit Bankkonten, sondern auch die beherrschenden Personen von Stiftungen und Trusts. Im Zusammenhang mit Sachverhalten, welche die Periode ab dem 1.1.2017 betreffen, werden entsprechend unter dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen und den Quellensteuerabkommen keine Steuern einbehalten bzw. der EStV gemeldet.[43]
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