Rz. 84

Der BGH[94] hatte in einem Grundsatzurteil entschieden, dass eine Rechtsanwaltsgesellschaft nicht in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben werden kann. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht[95] nicht zur Entscheidung angenommen.

Eine gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung über die Errichtung einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG ist somit nicht möglich.

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