Rz. 108

In einem sozialgerichtlichen Verfahren wegen Sozialleistungen wurde mit dem Jobcenter ein schriftlicher Vergleich geschlossen. Ein Termin vor Gericht oder eine Besprechung hat nicht stattgefunden. Die in Ansatz gebrachte Terminsgebühr wurde vom Urkundsbeamten abgesetzt. – Ist eine Terminsgebühr angefallen?

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