Rz. 92

Das Strafverfahren wurde durch die Mitwirkung des Anwalts eingestellt und das Verfahren an die Verwaltungsbehörde zwecks Durchführung eines Bußgeldverfahrens abgegeben, das dann nach nochmaliger Einlassung ebenfalls eingestellt wurde. – Ist im Strafverfahren eine Zusatzgebühr nach Nr. 4141 VV RVG angefallen?

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