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Die Klage wurde in der 1. Instanz abgewiesen. Der Mandant ist damit nicht einverstanden und überlegt, Berufung einzulegen. Nach Erlass des Urteils werden daher mit dem Beklagtenvertreter Verhandlungen geführt und eine Einigung erzielt, sodass ein Berufungsverfahren entbehrlich wird. – Welche Gebühren können dafür abgerechnet werden?

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