Rz. 203

Zuständigkeit: Amtsgericht des belegenen Grundstückes als Grundbuchamt.
Ist der Beklagte als Buch-Berechtigter im Grundbuch eingetragen?
Ist der dingliche Anspruch Streitgegenstand?

Rechtshängigkeitsbestätigung des Prozessgerichts mit folgendem Inhalt:

Angabe des Prozessgerichts,
Angabe der gerichtlichen Geschäftsnummer,
Angabe der Prozess-Parteien,
Angabe des streitgegenständlichen Klagantrags mit grundbuchmäßiger Bezeichnung des Grundstücks,
Angabe des Zeitpunktes der Rechtshängigkeit der Klage,
Unterschrift und Stempel (§ 29 Abs. 3 GBO).
Schriftlicher Antrag mit grundbuchmäßiger Bezeichnung des Grundstücks (§ 28 GBO).
Schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten (§ 30 GBO).
Angabe des Wertes des Grundstücks.
An wen gehen Kostenrechnung und Eintragungsnachricht?

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