Rz. 70

Das Onlinebanking ist vielen Risiken ausgesetzt, z.B. dem sog. Phishing. Darunter ist das "Fischen von Passwörtern" zu verstehen. Phishing ist ein Begriff für viele betrügerische Möglichkeiten, um Passwörter zu erspähen und sich somit Zugang zu fremden Konten zu gewähren. Unter anderem wird beim Phishing eine E-Mail an den Empfänger versandt, die den Schein erweckt, sie sei von dem "echten" Absender (z.B. Ihre persönliche Bank). Meistens wird in dieser Mail auf eine gefälschte Internetseite der Bank verwiesen. Der ahnungslose Kunde folgt dem Link und gibt dort seine persönlichen Daten ein. In diesem Moment fischen die Betrüger die Kontendaten ab und können so ungehindert auf das Konto des Kunden zugreifen, ohne dass der Kunde dies zunächst bemerkt.

 

Rz. 71

Eine weitere Masche ist, dass Betrüger über die sog. "Trojanischen Pferde" Passwörter ermitteln und so im weiteren Verlauf großen Schaden anrichten können. Zwar werden Sie nicht von Soldaten aus der griechischen Mythologie überfallen, aber, so wie sich die griechischen Soldaten in dem Bauch des Trojanischen Pferdes versteckten und ungehindert nach Troja einziehen konnten, so versteckt sich ein Computerprogramm (Trojanisches Pferd), von dem Sie denken, dass es sicher sei, in Ihrem Programm. Das Trojanische Pferd dringt unbemerkt in Ihr Programm ein und ist so in der Lage, Daten auszuspähen, zu verändern, zu löschen. Es erkennt Passwörter, die Sie eingeben und im Fall einer Datenübertragung werden diese geheimen Daten an den Angreifer Ihres Programms weitergeleitet.

 

Rz. 72

Dies sind nur zwei Beispiele von vielen möglichen Betrugsformen. Aus diesem Grund muss der Kunde viele Schutzmaßnahmen ergreifen, um sich vor Betrügern zu schützen:

bewahren Sie PIN und TAN sorgfältig auf,
achten Sie darauf, dass Dritte keinen Zugang dazu haben,
keine elektronische Speicherung der TAN Liste,
kontrollieren Sie das Online-Konto so oft wie möglich, damit sie im Betrugsfall sofort Ihre Bank verständigen können.
 

Rz. 73

 

SEPA-Überweisungen:

In der Rechtsanwaltskanzlei sind Überweisungen nur noch im sogenannten ­SEPA-Verfahren zu tätigen.

SEPA ist ein einheitlicher Zahlungsraum von 34 Ländern für Banktransaktionen in EUR. Durch die einheitliche SEPA-Überweisung wurde der Zahlungsverkehr in diesem Wirtschaftsraum schneller und billiger.

BIC steht für "Bank Identifier Code" und ist der neue international gültige Bankcode, der jedoch ab 1.2.2014 nur noch bei länderübergreifenden Zahlungen angegeben werden muss. Anders die IBAN, die "International Bank Account Number", die nun permanent auch innerhalb Deutschlands zum Einsatz kommt.

Ursprünglich sollte die Umstellungspflicht von der klassischen Überweisung mit Bankleitzahl und Kontonummer zur SEPA-Überweisung zum 1.2.2014 greifen. Aufgrund von Schwierigkeiten in den einzelnen Ländern v.a. in der Wirtschaft gewährte die Europäische Kommission eine sechsmonatige Galgenfrist.

Seit 1.8.2014 gilt daher europaweit für Unternehmen das neue SEPA-Format für Kontonummern: Überweisungen und Lastschriften sind nur noch mit der (in Deutschland 22-stelligen) IBAN und ggfs. der elfstelligen BIC (wenn länderübergreifend) zulässig.

Bis zum 31.1.2016 dürfen Verbraucher neben dem SEPA-Format auch noch das nationale Zahlungssytem (BLZ und Kontonummer) verwenden, ab 1.2.2016 ist SEPA dann für alle verpflichtend.

Soll eine Überweisung in einer Nicht-EUR-Währung (z.B. nach Großbritannien in Englische Pfund) durchgeführt werden, ist eine SEPA-Überweisung nicht möglich, es muss eine gewöhnliche Auslandsüberweisung getätigt werden.

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