Rz. 16

Wegen der Abrechnung der mandantenbezogenen Daten ist auch eine sog. Mandanten-Buchführung, in der sämtliche Geschäftsvorfälle erfasst werden, zu führen – wobei hier eine Verknüpfung der Finanzbuchhaltung mit der Mandantenbuchhaltung besteht. D.h. zahlt der Mandant eine Vergütungsberechnung, erfolgt eine Einnahme, die sich in der Finanzbuchhaltung niederschlägt. Es erfolgt keine doppelte Einnahme, sondern lediglich eine Verbuchung in dem Finanzkonto sowie eine Verbuchung in dem Mandantenkonto.

 

Rz. 17

Bei der Buchführung der mandatsbezogenen Angelegenheiten wird für jeden Mandanten ein Konto geführt, in dem

Einnahmenkonten mit USt,
Auslagenkonten,
Fremdgelderkonten

ausgewiesen werden. So ersparen Sie sich die Suche in den Kontoauszügen oder Journalen, denn Sie haben einen direkten Zugriff auf das "Konto des Mandanten".

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