Rz. 83

Neben den gesetzlichen Grundlagen ist zusätzlich zu prüfen, ob zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem die Informationspflichten in irgendeiner Weise abgeändert wurden. Regelmäßig ist dies nicht der Fall, aber es kann immer wieder vorkommen, dass Informationspflichten verschärft oder gemildert werden. Zum vertraglichen Verzicht auf Auskünfte weiter unten (siehe Rdn 172 ff.).

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