Rz. 91

Bei Verfügungen über Grundstücke ist selbstverständlich eine Ausfertigung des notariellen Vertrages vorzulegen.

Oft werden von Bevollmächtigten Grundstücke verkauft, deren Wert man vielleicht höher als den erzielten Kaufpreis eingeschätzt hätte. Um dies überprüfen zu können, darf der Auskunftsberechtigte vom Bevollmächtigten auch Informationen über die wertbildenden Faktoren beim Kaufpreis verlangen.

In erster Linie wird man nach einem Verkehrswertgutachten fragen. Fehlt dies, wird man den Maklervertrag und zusätzlich einen Bericht über die entfalteten Verkaufsaktivitäten anfordern.

 

Rz. 92

Der Auskunftsberechtigte muss sich auch ein Bild von den Umständen des Verkaufs machen können. Insbesondere kann es interessant sein, die Person des Käufers zu überprüfen. Möglicherweise handelt es sich um einen Menschen, dem der Bevollmächtigte nahesteht und dem er deswegen einen Freundschaftspreis gewähren wollte. Natürlich kann auch der Sachverständige einschlägig "abgeklopft" werden.

 

Rz. 93

 

Hinweis

Es kann manchmal lohnend sein, Erkundigungen über die Vertragspartner von Grundstücksgeschäften anzustellen. Eine einfache Möglichkeit besteht darin, die beide Namen gemeinsam im Internet zu recherchieren (z.B. über www.google.de), um berufliche oder vereinsbezogene Berührungspunkte zu finden. In der Datenbank www.xing.com lassen sich Kontakte nachvollziehen. Eine besondere persönliche Nähe kann (muss aber nicht) ein Indiz für ein Geschäft zum Nachteil des Vollmachtgebers sein.

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