Rz. 10

Der Mandant kann einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen einen Rechtsberater wegen schuldhafter Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht, die nach ihrem Zweck unmittelbar der ordnungsmäßigen Erfüllung des Schuldverhältnisses dient, etwa in folgenden Fällen erwerben:

 

Beispiele

Ein Rechtsanwalt, der einen Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz wegen Rentenforderungen durchsetzen soll, teilt dem Mandanten nicht mit, dass dieser einen solchen Anspruch auch wegen Grund- und Aktienvermögens haben kann und die dafür bestehende Ausschlussfrist abzulaufen droht.[12]

Ein Steuerberater, der die allgemeinen Steuerangelegenheiten seines Auftraggebers betreut, unterrichtet diesen nicht darüber, dass das steuerliche Konzept eines anderen Steuerberaters, das im Auftrag desselben Mandanten für ein bestimmtes Vorhaben erstellt wurde, Mängel aufweist.[13]

[12] Vgl. BGH, WM 1998, 2246, 2247.
[13] Vgl. BGH, WM 2000, 1591, 1593; BGH, WM 2001, 1868, 1869.

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