Rz. 17

Das Berichtigungsverlangen, die ordnungsgemäße Geltendmachung des Berichtigungsanspruches, setzt einen klar bestimmten Klageantrag voraus. In der Begründung ist im Einzelnen anzugeben, auf welche formellen oder inhaltlichen Mängel der Berichtigungsanspruch gestützt wird. Es ist geboten, durch detaillierte Formulierungen anzugeben, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt das Zeugnis geändert werden soll. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, bei umfangreicheren Berichtigungsanträgen einen Hauptantrag zu stellen, der ein vollständig neu gefasstes Zeugnis zum Gegenstand hat, und ggf. einen Hilfsantrag zu stellen, der jeweils nur zu den einzelnen Beanstandungen genaue Formulierungen enthält.

 

Rz. 18

 

Formulierungsbeispiel

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Zug um Zug[16] gegen Rückgabe des unter dem Datum (…) erteilten Zeugnisses unter demselben Datum folgendes qualifiziertes Zeugnis zu erstellen und auszuhändigen:

"... (kompletten Zeugnistext beantragen)"

Hilfsweise

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe des unter dem Datum (…) erteilten Zeugnisses unter demselben Datum ein auf Führung und Leistung erstrecktes Zeugnis zu erteilen, in dem (…) wie folgt (…) aufgeführt und ergänzt wird: (…)

[16] Vgl. BAG v. 27.2.1987, AP Nr. 16 zu § 630 BGB = NZA 1987, 628.

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