Rz. 54

Die Unterbrechungswirkung tritt nur ein, wenn dem Betroffenen die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens formell bekannt gegeben wird. Eine eher informatorische Mitteilung reicht nicht aus (OLG Düsseldorf NZV 1994, 448). Die Vorladung des Ehepartners eines aufgrund des Radarfotos als Täter ausschließbaren Halters zur "Vernehmung" erfüllt diese Voraussetzung nicht (OLG Düsseldorf NZV 1994, 448).

 

Rz. 55

Deshalb hat ein als Anhörungsbogen überschriebenes und an die Einzelhandelsfirma des Betroffenen übersandtes Schreiben so lange keine verjährungsunterbrechende Wirkung, wie für den Adressaten nicht unmissverständlich klargemacht wird, dass er beschuldigt wird, was z.B. bei Formulierungen wie "Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, es wurde festgestellt, dass mit Ihrem Kraftfahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde" oder "Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte den Verantwortlichen innerhalb einer Woche mit" nicht der Fall ist (OLG Hamm zfs 2000, 224).

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