Rz. 134

Die Leistungen aus einer Lebensversicherung sind pflichtteilsneutral, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist. Ist wirksam eine Anrechnung auf den Pflichtteil vereinbart, ist die ausgezahlte Versicherungssumme der Anrechnungsposten. Die Anrechnungsbestimmung hat auf jeden Fall vor der Auszahlung zu erfolgen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge