Rz. 20
Bei einem Sale-and-lease-back veräußert der Eigentümer die Sache an den Leasinggeber, um sie anschließend von ihm als Leasingnehmer zurückzuleasen.[15] Das Sale-and-lease-back dient der Generierung von Liquidität oder der Aufdeckung stiller Reserven.
Wie im Falle des direkten Herstellerleasings fehlt es an dem für das Leasing typischen Dreiecksverhältnis. Der Leasinggeber schließt seine mietrechtlichen Gewährleistungspflichten – auch in AGB zulässig – aus, ohne dass es ihrer Ersetzung durch eine Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche bedarf, da sich diese ohnehin gegen den Leasingnehmer selbst richten und deshalb infolge Konfusion mit Abtretung erlöschen würden. Gleichwohl handelt es sich auch beim Sale-und-lease-back um ein Finanzierungsleasing, weil der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine volle Amortisation seiner Aufwendungen verspricht.[16]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen