Rz. 54

Umstritten ist die Frage, ob die leasingtypische Abtretungskonstruktion auch dann noch einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält, wenn die Ansprüche, auf die sich die Abtretung bezieht, hinter den Ansprüchen zurückbleiben, die der Leasingnehmer erworben hätte, wenn er selbst Partei des Kaufvertrages mit dem Lieferanten geworden wäre. Das Problem stellt sich seit der Schuldrechtsmodernisierung vor allem bei den Verbraucher-Leasingverträgen, wenn der Leasinggeber nicht in einen von dem Leasingnehmer als Verbraucher bereits geschlossenen Kauf- oder Werkvertrag eintritt. Da Leasinggeber und Lieferant als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handeln, ist in diesem Verhältnis eine von den Gewährleistungsvorschriften der §§ 434 ff. BGB abweichende Vereinbarung grundsätzlich zulässig. Hätte dagegen der Leasingnehmer selbst den Kaufvertrag mit dem Lieferanten geschlossen, hätte es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB gehandelt mit der Folge, dass die Vereinbarung von den gesetzlichen Vorschriften abweichender Gewährleistungsbedingungen gem. § 476 BGB weitgehend ausgeschlossen gewesen wäre. Der BGH hält in einer solchen Konstellation, die häufig als "Verbrauchsgüterleasing" bezeichnet wird, den Ausschluss der mietrechtlichen Eigenhaftung des Leasinggebers jedenfalls dann für unangemessen, wenn die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche vollständig leerläuft, weil der Lieferant mit dem Leasinggeber einen Gewährleistungsausschluss vereinbart hat.[81] Da angesichts dieser Rechtsprechung die Leasinggesellschaften befürchten müssen, dem Leasingnehmer für Sachmängel des Leasingguts selbst verantwortlich zu bleiben, haben sie ein eigenes Interesse daran, – ggf. durch Verwendung allgemeiner Einkaufsbedingungen – mit dem Lieferanten keine von den gesetzlichen Vorschriften abweichenden Gewährleistungsbestimmungen zu vereinbaren.[82]

[81] BGH v. 21.12.2005 – VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1066, 1068. Differenzierend und m.w.N. zum Meinungsstand: v. Westphalen/Woitkewitsch, Kap. M 45 ff.
[82] Instruktiv zum Verbrauchsgüterleasing Omlor, Jus 2011, 305, 309.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge