Rz. 269

Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, also zu Gegenständen, die nicht Verbundsache sein können, etwa isolierte Auskunftsanträge oder fällige Unterhaltsbeträge, sind deren Werte gleichwohl zu berücksichtigen.[147]

[147] OLG Stuttgart AGS 2012, 33 = FamRZ 2012, 393.

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