Rz. 186
▪ | Zeitlichen, räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich prüfen (einschließlich etwaiger Vorbehalte). | ||
▪ | Sachlicher Anwendungsbereich:
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▪ | Zur Auslegung des UN-Kaufrechts im Zweifel die authentischen Sprachfassungen (arabisch, chinesisch, englisch, französisch, russisch und spanisch) heranziehen. | ||
▪ | Prüfen, inwieweit im Einzelfall Interesse an Abbedingung der Regeln des UN-Kaufrechts zugunsten von Regeln der nationalen Rechtsordnungen, die über das Internationale Privatrecht Anwendung finden, besteht. |
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