Rz. 164
Die "Multiauktion" unterscheidet sich von der Auktion allein durch die Anzahl der angebotenen (gleichen) Artikel. Neben dem Gebot muss der Bieter auch die Anzahl der gewünschten Artikel angeben. Höchstbietende erhalten immer die gewünschte, höchstens aber die angebotene Menge an Artikeln. Ist die gewünschte Menge kleiner als die angebotene Menge, werden unterlegene Bieter berücksichtigt.[303]
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