Rz. 115

Die Verhängung eines Fahrverbotes gem. §§ 24, 24a, 25 StVG (auch durch den Richter) hindert eine auf mangelnde Eignung gestützte, verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnis-Entziehung gem. § 46 Abs. 1 FeV nicht, denn die genannten StVG-Vorschriften haben sanktionierenden Charakter, während die auf § 6 Abs. 1 StVG beruhende Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung gefahrenabwehrrechtlichen Charakter hat und die Entscheidung über das Fahrverbot deshalb keine Bindungswirkung gem. § 3 Abs. 3 S. 1 StVG für das Verwaltungsverfahren entfalten kann (VGH Mannheim DAR 2007, 664; OVG Hamburg DAR 2008, 224).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge