Rz. 214

In der Praxis wird vielfach – bis die Parteien sich auf die Abfindung geeinigt haben – vom Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bezogen. Damit stellt sich die Frage, wie der Arbeitnehmer die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes steuerlich zu behandeln hat, wenn der Zufluss der Abfindung und der Abfluss der Rückzahlung im gleichen Kalenderjahr stattfinden. Dazu hat der BFH eine Rechensystematik entwickelt, nach der die Abfindung nach der Fünftel-Methode des § 34 EStG ermittelt wird und die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes dem negativen Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegt (vgl. BFH v. 11.12.2012 – IX R 23/11).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge