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Allerdings hat der Gesetzgeber nicht nur bei den Steuerfreibeträgen, sondern auch bei den Steuerbegünstigungen drastische Einschnitte vorgenommen. Mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl I, 402) wurde mit Wirkung zum 1.1.1999 eine massive Streichung steuerlicher Vorteile bei den Entschädigungen eingeführt. Die Regelung, wonach eine Steuerbegünstigung nach den §§ 24, 34 EStG mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz (= Tarifbegünstigung) regelmäßig zur Anwendung kam, durfte letztmalig für den VZ 1998 angewendet werden. Seitdem ist der vorteilhafte halbe durchschnittliche Steuersatz für Abfindungen abgeschafft.

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