Rz. 114

Dass ein von einem Spaltnachlass ausgeschlossener Erbe gegen diesen Nachlassteil Pflichtteile geltend macht, lässt sich wegen des zwingenden Charakters des Pflichtteilsrechts nicht ausschließen. Ob und wie bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen ist, was dem Ausgeschlossenen aus anderen Nachlassteilen zugewandt worden ist, ist in Deutschland umstritten.[68] In Frankreich z.B. wird eine Anrechnung abgelehnt. Vorsorge kann der Erblasser hier häufig treffen, indem er die sich in einzelnen Rechten ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzt, um die Nachlassspaltung zu überbrücken:

 

Rz. 115

So kann der vom deutschen Spaltnachlass Ausgeschlossene bzgl. des deutschen Spaltnachlasses einen Pflichtteilsverzicht erklären – ggf. aufschiebend bedingt für den Fall, dass er eine ihm in Aussicht gestellte Zuwendung aus dem anderen Nachlassteil auch tatsächlich erhält.
Derjenige, der überwiegend aus dem deutschem Erbstatut unterliegenden Vermögen bedacht wird, kann für den Fall, dass er gegen die Erben eines anderen Nachlassteils Pflichtteilsrechte geltend macht, auch für den deutschen Spaltnachlass auf sein Pflichtteil gesetzt werden (auflösend bedingte Erbeinsetzung). Auch hier kann möglicherweise durch einen bedingten Pflichtteilsverzicht der Wirkungsgrad der Strafmaßnahme erhöht werden.
Man könnte auch für den Fall der Pflichtteilsgeltendmachung den Kläger in dem anderen Nachlass mit einem aufschiebend bedingten Vermächtnis zugunsten der Pflichtteilsschuldner belasten, das diesen eine Entschädigung für das Pflichtteil gewährt.[69] Diese holen sich dann also das, was sie in dem einen Nachlassteil als Pflichtteil abgegeben haben, aus dem anderen Nachlassteil zurück.
Grundsätzlich wird der deutsche Berater hier den Brückenschlag vorrangig im deutschen Erbrecht suchen. Das liegt nicht nur daran, dass er dieses besonders gut kennt. Das deutsche Recht lässt im internationalen Vergleich relativ weit reichende Gestaltungen zu (Pflichtteilsverzicht, bedingte Vermächtnisse, maßvolle Pflichtteilsquoten). Voraussetzung für die Effektivität der Maßnahmen ist dann freilich, dass der deutsche Spaltnachlass im Verhältnis zu den anderen Spaltnachlässen genügend werthaltig ist.
 

Rz. 116

Muster 26.25: Pflichtteilsstrafklausel bei Nachlassspaltung

 

Muster 26.25: Pflichtteilsstrafklausel bei Nachlassspaltung

Alleinerben sind meine Kinder Berthold und Christine.

Meine in Antalya belegene Villa erhält meine Ehefrau Aline.

Sollten Berthold oder Christine gegen Aline Pflichtteilsansprüche nach türkischem Recht geltend machen oder auf Aufforderung durch Aline nicht innerhalb eines Monats durch notariell beurkundete Erklärung einen Verzicht auf Pflichtteilsansprüche im Zusammenhang mit der Zuwendung des türkischen Vermögens an Aline erklären, so entfällt ihre jeweilige Erbenstellung rückwirkend und den jeweiligen Erbteil erhält Aline.

[Alternativ: ... so erhält Aline ein Vermächtnis in Höhe von 150.000 EUR für jeden Fall der Geltendmachung eines Pflichtteils. Belastet mit diesem Vermächtnis wird jeweils derjenige meiner Abkömmlinge, der den Pflichtteil gegen Aline geltend gemacht hat.]

[68] Ausführlich Derstadt, Die Notwendigkeit der Anpassung bei Nachlassspaltung im internationalen Erbrecht, 1998, S. 171; Steiner, Testamentsgestaltung, S. 58; Überblick bei Staudinger/Dörner, Art. 25 EGBGB Rn 784.
[69] Steiner, ZEV 2001, 477, 479.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge