Rz. 361
Das Recht einiger Foralrechtsgebiete lässt die Errichtung gemeinschaftlicher Testamente zu (Aragon, Baskenland, Biskaya, Galizien, Navarra). Das Erbrecht von Aragon, den Balearen, dem Baskenland, von Galizien, Katalonien und Navarra erkennt Erbverträge an.[192] Zumeist sind diese im Zusammenhang mit einem Ehevertrag abzuschließen (heredamientos bzw. herataments). Die praktische Bedeutung dieser Erbverträge soll aber gegenwärtig nur noch gering sein.[193] Freilich lässt die ausführliche Neuregelung und Liberalisierung der Regelung des Erbvertrags im neuen katalanischen Codi Civil es für möglich erscheinen, dass in Zukunft dem Institut des Erbvertrags in Katalonien vermehrt praktische Bedeutung zukommen wird.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen