Rz. 207

Alle von französischen Notaren beurkundeten Testamente sind beim Zentralen Testamentsregister in Aix en Provence zu hinterlegen. Eine Möglichkeit zur Hinterlegung ergibt sich auch für im Ausland beurkundete Testamente oder holograph errichtete Testamente. Frankreich ist dem Basler Übereinkommen über die Registrierung von Testamenten beigetreten (siehe hierzu oben Rdn 71). Sollte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Frankreich verlegen oder bereits in Frankreich haben, ist zu empfehlen, die Verfügung dort registrieren zu lassen, damit gesichert ist, dass diese beim Erbfall vom für die Ausstellung des Erbnachweises gem. Art. 4 EuErbVO international zuständigen französischen Notar berücksichtigt wird.

Die Adresse des Zentralen Testamentsregisters lautet wie folgt:

Fichier Central des Dispositions de dernièrs vontontés Les Logissons F-13107 Venelles-Cedex

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