Rz. 77
Die Kartellbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung hinsichtlich bestimmter Erlaubnisse und deren Verlängerung, Widerruf oder Änderung sowie Verfügungen, die in § 60 GWB aufgelistet sind, einstweilige Anordnungen zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes treffen.
Rz. 78
Muster 26.5: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch die Kartellbehörde im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens (§ 60 GWB)
An das Bundeskartellamt/die Landeskartellbehörde
_____
A-GmbH; Unwirksamkeitserklärung einer Preisbindung;
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 60 GWB
Namens und in Vollmacht des Grossisten A-GmbH beantragen wir im Rahmen des laufenden Verwaltungsverfahrens zur Überprüfung der gegenüber der A-GmbH ausgesprochenen Preisbindung,
im Wege einstweiliger Anordnung dem Verlagshaus B-AG aufzugeben, bis zur verfahrensabschließenden Entscheidung den Endverkaufspreis für die Tageszeitung _____ auf _____ EUR festzusetzen und Direktverkäufe an Einzelhändler zu unterlassen.
Hierzu führen wir aus:
1. | Die A-GmbH ist Grossist und vertreibt die Zeitungen _____ des Verlagshauses B-AG. In dem dazu geschlossenen Abnehmervertrag ist u.a. vorgesehen, dass die A-GmbH die Zeitungen _____ nur zu einem Preis von _____ EUR weiterverkaufen darf und diese Preisbindung auch ihren Abnehmern bis zur Weiterveräußerung an die Endkunden aufzuerlegen hat. Das Verlagshaus B-AG nimmt in erheblichem Maße Direktverkäufe an große Einzelhändler vor, die auf diese Weise für die A-GmbH verloren sind. |
2. | Die Höhe des gebundenen Preises ist missbräuchlich, weil _____. Die Preisbindung führt auch dazu, dass die A-GmbH in ihrem Absatz beschränkt wird. _____. |
3. | Die A-GmbH verliert bei Fortbestehen der Preisbindung und der Konkurrenztätigkeit der B-AG fortlaufend weiteren Umsatz und ihre wirtschaftliche Basis ist bedroht, weil _____. |
4. | In der Sache selbst ist aufgrund unseres Antrages vom _____ bereits ein Hauptsacheverfahren anhängig unter der Gesch.-Nr. _____. Wir nehmen insoweit Bezug auf die gewechselten Schriftsätze und verweisen auf unser dortiges Vorbringen. |
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