Rz. 41

a) Der Erblasser ist verstorben, ohne eine Verfügung über seine Bestattungswünsche zu hinterlassen. Nunmehr streiten sich die Ehefrau und die Kinder des Verstorbenen darüber, ob eine Erd- oder eine Seebestattung vorgenommen werden soll.

b) Der Verstorbene hat gegenüber seiner Ehefrau und seiner Mutter sich widersprechende Bestattungswünsche geäußert.

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