Rz. 15

Aufklärungsbedürftigkeit des Anlegers

Geschäftserfahrenheit und Erfahrungen des Anlegers in der gewählten Wertpapierart
Zielsetzungen des Anlegers
Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Anlegers
Besondere Risiken der Geschäfte
Rückvergütungen (sog. "kick-backs") und sonstige Interessenkonflikte

Besondere Gesichtspunkte, die eine Aufklärungspflicht ausschließen

Beratung durch Vermögensverwalter
Vorgefasste Kaufentscheidungen
Treu und Glauben.

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