Rz. 31

Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Wertpapiergeschäften über Direktbanken ergeben sich zwei markante Problemfelder.

Erstens stellt sich die Frage, inwieweit sich die Direktbanken vollständig von Aufklärungs- und Beratungspflichten befreien können, selbst wenn entsprechende Klauseln in den AGB vereinbart wurden.

Zweitens wirft die in Direktbanken typische Abwicklung der Kundenaufträge organisatorische Schwierigkeiten auf, die gerade aufgrund der starken Nachfrage bis zur Nichterreichbarkeit des Instituts und daraus resultierenden Schäden beim Kunden reichen. Insbesondere im Rahmen von populären Börsengängen wie Infineon oder T-Online schienen Telefone, Telefaxe und Online-Systeme hoffnungslos überlastet, was schließlich zu einer gehäuften Anzahl von Beschwerden beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel – jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – führte.[120]

[120] Vgl. Balzer, ZBB 2000, 258.

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